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   VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20   

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VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20 (https://dejure.org/2022,1810)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.01.2022 - 11 K 1571/20 (https://dejure.org/2022,1810)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - 11 K 1571/20 (https://dejure.org/2022,1810)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Personenbezogene Daten, Interessenabwägung

  • forschung-und-lehre.de (Kurzinformation)

    Richter Stephan Harbarth: Inhalte von Uni-Gutachten bleiben geheim

  • spiegel.de (Pressemeldung, 08.02.2022)

    Stephan Harbarths Bestellung zum Honorarprofessor: Uni muss Gutachter nennen, Inhalt der Gutachten aber nicht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Universität Heidelberg muss Namen der Gutachter bei Bestellung des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten beauskunften

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20

    BVerfG-Richter Stephan Harbarth: Inhalte von Uni-Gutachten bleiben geheim

    BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2088/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Ernennung von Harbarth zum Bundesverfassungsrichter

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Stephan Harbarth

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2015 - 15 A 97/13

    Universität Köln muss Forschungsvereinbarung mit der Bayer Pharma AG nicht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20
    Die Zugehörigkeit von das wissenschaftliche Personal einer Universität betreffenden Personalentscheidungen zum Schutzbereich des Art. 5 GG werde durch die Entscheidung des OVG NRW vom 18.08.2015 - 15 A 97/13 - bestätigt.

    Sie verweist des Weiteren auf ein Urteil des OVG NRW, wonach Personalentscheidungen im Bereich des wissenschaftlichen Personals in den Schutzbereich des Grundrechts und damit in den Ausschluss vom Informationsanspruch einzubeziehen seien (OVG NRW, Urteil vom 18.08.2015 - 15 A 97/13 - juris, Rn. 40).

    Gleichermaßen geschützt sind mit anderen Worten alle Aktivitäten der Wissenschaft mit allen vorbereitenden und unterstützenden Tätigkeiten (so zur Forschungsfreiheit: OVG NRW, Urteil vom 18.08.2015 - 15 A 97/13 - juris, Rn. 40).

    Schließlich sind hierzu auch die Personalentscheidungen in Angelegenheiten der Hochschullehrer und ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteil vom 29.05.1973 - 1 BvR 424/71 - juris, Rn. 115; OVG NRW Urteil vom 18.08.2015 - 15 A 97/13 - juris, Rn. 3).

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20
    Zur Sicherung dieses Bereichs gewährleistet Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG nicht nur die Freiheit von staatlichen Geboten und Verboten, sondern verpflichtet den Staat auch zu Schutz und Förderung und gewährt den in der Wissenschaft Tätigen Teilhabe an öffentlichen Ressourcen und an der Organisation des Wissenschaftsbetriebs (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.11.2010 - 1 BvF 2/05 - juris, Rn. 143; BVerfG, Beschluss vom 28.10.2008 - 1 BvR 462/06 - juris, Rn. 40; BVerfG, Beschluss vom 26.10.2004 - 1 BvR 911/00 - juris, Rn. 136; Urteil vom 29.05.1973 - 1 BvR 424/71 - juris, Rn. 92 und 98).

    Ein effektiver Grundrechtsschutz erfordert adäquate organisationsrechtliche Vorkehrungen (vgl. BVerfG, Urteil vom 29.05.1973 - 1 BvR 424/71, 1 BvR 325/72 - juris, Rn. 92 und 97 f. und 110).

    Schließlich sind hierzu auch die Personalentscheidungen in Angelegenheiten der Hochschullehrer und ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteil vom 29.05.1973 - 1 BvR 424/71 - juris, Rn. 115; OVG NRW Urteil vom 18.08.2015 - 15 A 97/13 - juris, Rn. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2020 - 10 S 1229/19

    Anspruch des Gemeindeeinwohners auf Einsicht in das Protokoll über die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20
    Was nach diesen Vorschriften geheim gehalten werden muss, bleibt auch unter der Geltung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes geheim (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2020 - 10 S 1229/19 - juris, Rn. 30 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12

    Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20
    Der Streitgegenstand wird bestimmt durch Klageanspruch und Klagegrund, also durch den geltend gemachten materiellrechtlichen Anspruch und durch den ihm zugrundeliegenden, d. h. zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalt (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 7 C 13.12 - juris, Rn. 12 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - 4 O 20/18

    Streitwert in Verfahren nach dem IFG

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20
    Im Gegensatz zur Konstellation "Haupt- und Hilfsantrag" hängt der prozessuale Bedingungseintritt bei fehlendem Einverständnis der Gegenseite von einer Befassung durch das Gericht ab, weil es gemäß § 91 Abs. 1 VwGO über die Sachdienlichkeit der Änderung zu befinden hat (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.08.2018 - 4 O 20/18 - juris, Rn. 17; a. A.: OVG Hamburg, Beschluss vom 05.10.2011 - 4 So 79/11 - juris, Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18

    Fortsetzungsfeststellungsklage betreffend erschließungsbeitragsrechtlichen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20
    Die Verneinung der Sachdienlichkeit mangels vorherigen Antrags bei der Beklagten bedeutet bei dieser Sachlage daher auch nicht einen sachlich nicht zu rechtfertigenden Formalismus, da mangels Einlassung der Beklagten nicht bereits feststeht, dass die Anträge keinen Erfolg haben würden (so zum Erfordernis eines Vorverfahrens: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2020 - 2 S 478/18 - juris, Rn. 96 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 05.10.2011 - 4 So 79/11

    Streitwert bei unzulässiger Klageerweiterung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20
    Im Gegensatz zur Konstellation "Haupt- und Hilfsantrag" hängt der prozessuale Bedingungseintritt bei fehlendem Einverständnis der Gegenseite von einer Befassung durch das Gericht ab, weil es gemäß § 91 Abs. 1 VwGO über die Sachdienlichkeit der Änderung zu befinden hat (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.08.2018 - 4 O 20/18 - juris, Rn. 17; a. A.: OVG Hamburg, Beschluss vom 05.10.2011 - 4 So 79/11 - juris, Rn. 10).
  • VGH Bayern, 06.03.1990 - 8 B 87.01384
    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20
    Eine Klageänderung ist regelmäßig dann nicht sachdienlich, wenn das Gericht über den geänderten Klageantrag in der Sache nicht entscheiden kann, weil eine vorangehende Sachentscheidung der Verwaltungsbehörden fehlt (vgl. BayVGH, Urteil vom 06.03.1990 - 8 B 87.01384 - juris, 3. Leitsatz).
  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20
    Zur Sicherung dieses Bereichs gewährleistet Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG nicht nur die Freiheit von staatlichen Geboten und Verboten, sondern verpflichtet den Staat auch zu Schutz und Förderung und gewährt den in der Wissenschaft Tätigen Teilhabe an öffentlichen Ressourcen und an der Organisation des Wissenschaftsbetriebs (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.11.2010 - 1 BvF 2/05 - juris, Rn. 143; BVerfG, Beschluss vom 28.10.2008 - 1 BvR 462/06 - juris, Rn. 40; BVerfG, Beschluss vom 26.10.2004 - 1 BvR 911/00 - juris, Rn. 136; Urteil vom 29.05.1973 - 1 BvR 424/71 - juris, Rn. 92 und 98).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00

    Brandenburgisches Hochschulgesetz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 11 K 1571/20
    Zur Sicherung dieses Bereichs gewährleistet Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG nicht nur die Freiheit von staatlichen Geboten und Verboten, sondern verpflichtet den Staat auch zu Schutz und Förderung und gewährt den in der Wissenschaft Tätigen Teilhabe an öffentlichen Ressourcen und an der Organisation des Wissenschaftsbetriebs (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.11.2010 - 1 BvF 2/05 - juris, Rn. 143; BVerfG, Beschluss vom 28.10.2008 - 1 BvR 462/06 - juris, Rn. 40; BVerfG, Beschluss vom 26.10.2004 - 1 BvR 911/00 - juris, Rn. 136; Urteil vom 29.05.1973 - 1 BvR 424/71 - juris, Rn. 92 und 98).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15

    Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten

  • BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06

    Wissenschaftsfreiheit in der Theologie

  • BVerwG, 25.02.2016 - 7 C 18.14

    Informationsfreiheit; Informationszugang; Nachrichtendienst;

  • VG Karlsruhe, 13.08.2020 - 13 K 4994/19

    Kommune muss Auskunft über an Wettbewerber erteilte Aufträge geben!

  • VG Freiburg, 17.05.2017 - 1 K 1802/16

    Rechtsnatur der Entscheidung über ein Auskunftsbegehren nach dem

  • VG Karlsruhe, 12.06.2019 - 9 K 4617/17

    Ablehnung eines Informationszugangs; Ermessen; wichtiger Grund

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 314/23

    Informationsanspruch gegen eine Universität betreffend das Verfahren zur

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Januar 2022 - 11 K 1571/20 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Januar 2022 - 11 K 1571/20 - zu ändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Januar 2022 - 11 K 1571/20 - im Wege der Anschlussberufung zu ändern und der Klage vollumfänglich stattzugeben.

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